Ein starkes Signal für die kommunale Arbeit vor Ort: In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 16. April wurde ein Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte einstimmig verabschiedet. Damit wird der Weg frei gemacht, um die Arbeit in den Ortsteilen auf ein breiteres Fundament zu stellen.
Flexibilität und Verlässlichkeit im Fokus
Bisher sah die Geschäftsordnung lediglich einen Stellvertreter für die Ortsvorsteher vor. Mit der nun beschlossenen Änderung können die Ortsbeiräte künftig bis zu zwei Stellvertreter wählen.
„Die Anforderungen an das Ehrenamt sind in den letzten Jahren stetig gewachsen“, erklärt Edgar Möller. „Durch die Wahl eines zweiten Stellvertreters verteilen wir die Verantwortung auf mehr Schultern. Das sichert die Arbeitsfähigkeit unserer Gremien – auch bei beruflicher Einspannung oder im Krankheitsfall – und stärkt die Präsenz in unseren Ortsteilen.“
Freiheit für die Ortsbeiräte
Besonders wichtig war der CDU die Flexibilität: Die neue Regelung ist eine „Kann-Bestimmung“. Jeder Ortsbeirat in der Gemeinde Großenlüder kann nun individuell entscheiden, ob er von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht oder weiterhin mit einem Stellvertreter arbeitet.
Die CDU Großenlüder freut sich über die geschlossene Unterstützung aller Fraktionen für diesen Vorstoß. Damit haben wir bereits in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode eine wichtige Grundlage für eine moderne und verlässliche Politik vor Ort geschaffen.