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Berichterstattung Verwaltungsdigitalisierung

Das Onlinezugangsgesetz wurde bereits bundesweit am 14.August 2017 veröffentlicht. Demnach muss auch jede Gemeindeverwaltung ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 über ein Verwaltungsportal online anbieten.

Durch das hessische „e-Government-Gesetz“ stellt  das Land Hessen gezielt Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Umsetzung des OZG zur Verfügung. Alle Gemeindeverwaltungen können aus den Förderprogrammen die für sie passenden Unterstützungen auswählen und beantragen.

Zu diesen Programmen zählen die Digitalisierungsberatung, die Förderung für OZG-Modellkommunen, die Interkommunale Zusammenarbeit (IHZ), sowie die Landeszuwendungen im Rahmen des Programmes „Starke Heimat Hessen“.

Zusätzlich bietet die“ OZG Förder-Fibel“ eine gebündelte Übersicht aller Förderprogramme.

Im Rahmen der Informationen an den Gemeindevorstand und die Vorsitzenden der Fraktionen- und Ausschüsse durch einen Vertreter der Ekom 21 wurden grundlegende erste  Schritte erörtert. Über die notwendigen weiteren Schritte hinsichtlich der Interkommunalen Zusammenarbeit und der Unterstützung durch externe Unternehmen sollten alle Gemeindevertreter/innen stets auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nur so sind die Aufgaben der Gemeindevertretung, die in § 50 Abs.2 und 3 der HGO (Überwachung der Verwaltung und Unterrichtung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten) eindeutig festgelegt wurden, in der notwendigen Art und Weise umzusetzen.